Behandlungskosten:

Die Behandlungskosten werden (nach dem Wahlarztprinzip) von Ihnen nach Behandlungsabschluss bezahlt. Sie können die Honorarnote anschließend bei Ihrer zuständigen Gesundheitskasse einreichen. Der Behandlungstarif setzt sich aus dem Privat und Kassentarif zusammen. Sie können den Kassentarif (-20%) bei ihrer zuständigen Kasse geltend machen.

Im Falle einer ambulanten Zusatzversicherung kann der Restbetrag dort eingereicht werden und teilweise oder zur Gänze übernommen werden.

Hausbesuche:

Falls Sie durch Krankheit, oder aufgrund des Schwergrades ihrer Beeinträchtigung nicht transportfähig sind, besteht die Möglichkeit der physiotherapeutischen Behandlung in ihrem persönlichen Umfeld. Vorraussetzung ist eine ärztliche Verschreibung und eine Bewilligung durch die Krankenkasse. Eine flexible und patientenorientierte Terminvergabe ist möglich.

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